Ratgeber · Theater

Darf unsere Theatergruppe das Stück filmen? Rechte beim Verlag klären

Ein Theaterstück aufzuführen und es zu filmen, sind für Verlage zwei verschiedene Dinge. Dieser Beitrag zeigt, was Verlage öffentlich dazu sagen, welche Nutzungen Sie einzeln anfragen sollten und wie eine gute Anfrage aussieht.

Von Sebastian Frankenberger, Live-Regie bei Hybrid-Streaming · 6 Min. Lesezeit · Stand: Oktober 2026

Bühnenbild mit Stühlen und Tischen in blauem Licht
Foto: stefano stacchini / Unsplash

Kurz gesagt

  • Die Aufführungsgenehmigung umfasst in der Regel keine Videoaufzeichnung, Sie brauchen eine eigene Erlaubnis des Verlags.
  • Archivaufnahmen und Weitergabe an Mitwirkende werden oft erlaubt, ganze Stücke online meist nicht.
  • Manche Verlage verlangen eine Gebühr, Rowohlt etwa mindestens 80 Euro plus Umsatzsteuer für das Archiv.
  • Fragen Sie schriftlich und vor dem Dreh, jede Nutzung einzeln.
  • Keine Rechtsberatung: im Einzelfall beim Verlag prüfen.

Die Generalprobe läuft, die Kostüme sitzen, und jemand im Vorstand sagt: „Das sollten wir filmen.“ Genau an dieser Stelle lohnt sich ein Anruf beim Theaterverlag. Denn ob und wie Sie ein Stück aufzeichnen dürfen, entscheidet nicht die Theatergruppe, sondern der Verlag, der die Rechte der Autor:innen vertritt.

Wichtig: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er fasst zusammen, was Verlage öffentlich dazu sagen. Im Einzelfall prüfen Sie bitte direkt beim Verlag bzw. bei der zuständigen Stelle.

Darf eine Theatergruppe ihr Stück einfach filmen?

Nein, nicht automatisch: Die Aufführungsgenehmigung des Verlags umfasst in der Regel keine Videoaufzeichnung. Der Wilhelm Köhler Verlag schreibt in seinen Bezugsbedingungen zum Beispiel: „Andere Rechte, insbesondere Film-, Fernseh- und Videorechte sind ausgeschlossen.“ Video sei dort „grundsätzlich nicht zulässig“ (Köhler Bezugsbedingungen).

Andere Verlage sehen das offener und fragen die Aufzeichnung schon im Antrag mit ab. Die Regeln unterscheiden sich also von Verlag zu Verlag, manchmal sogar von Stück zu Stück. Deshalb gilt: vor dem Dreh schriftlich fragen, nicht danach.

Welche Nutzungen müssen Sie beim Verlag einzeln anfragen?

Fragen Sie jede geplante Nutzung einzeln an, denn „filmen“ ist für Verlage nicht gleich „filmen“. Eine Umfrage unter Verlagen im Bayerischen Theaterspiegel (Ausgabe 2/2016, herausgegeben vom Verband Bayerischer Amateurtheater) zeigt, wie unterschiedlich die Antworten ausfallen. Die Umfrage ist älter, taugt aber als Tendenz:

NutzungTendenz laut Verlagsumfrage 2016
Archivaufnahme für den VereinVon den meisten Verlagen „geduldet“, der Drei Masken Verlag verlangt üblicherweise eine Pauschalgebühr
Weitergabe an Mitwirkende, ohne VerkaufMeist akzeptiert
Kurze Ausschnitte onlineDeutscher Theaterverlag: Ausschnitte bis 5 Minuten meist ohne Einwand
Ganzes Stück onlineIn der Regel nicht erlaubt
YouTube-VeröffentlichungKöhler: braucht einen Vertrag über Film- und Fernsehrechte

Daraus ergibt sich eine einfache Liste mit fünf Punkten, die Sie in jeder Anfrage abdecken sollten:

  1. Archivaufnahme für den Verein: ja oder nein?
  2. Weitergabe an Mitwirkende (z. B. als Download oder USB-Stick), ohne Verkauf?
  3. Trailer oder Ausschnitte für Website und Social Media, mit welcher Länge?
  4. Livestream während der Aufführung, frei oder mit Ticket?
  5. Das ganze Stück online, und wenn ja, wie lange?

Was kostet die Videoerlaubnis beim Verlag?

Für eine reine Archivaufnahme sind die Kosten oft überschaubar, für Veröffentlichungen hängt es vom Verlag ab. Ein belegtes Beispiel: Der Rowohlt Theaterverlag fragt im Antrag ausdrücklich „mit Videoaufzeichnung (Archiv)?“ und nennt dafür Kosten von mindestens 80 Euro plus Umsatzsteuer (Rowohlt Theaterverlag). Der Drei Masken Verlag verlangt laut der Umfrage von 2016 üblicherweise eine Pauschalgebühr.

Zur Einordnung: Die Aufführung selbst kostet ohnehin Tantiemen. Im Sprechtheater beträgt der Autorenanteil meist 10 % der Bruttoeinnahmen, in Österreich 14 % (Drei Masken Formular 2026). Die Videogebühr kommt gegebenenfalls dazu. Planen Sie beides im Budget ein, zusammen mit den Kosten der Aufzeichnung selbst, die Sie im Beitrag Theateraufführung filmen lassen: Kosten durchgerechnet finden.

Welcher Verlag ist in Österreich zuständig?

Zuständig ist der Verlag, bei dem Sie die Aufführungsrechte erworben haben, manchmal über eine österreichische Vertretung. Ein Beispiel: Für Stücke des Verlags der Autoren nimmt der Kaiser Verlag in Wien die Rechte für Amateur- und Schultheater in Österreich wahr. Auch der Verlag der Autoren fragt im Formular nach einer geplanten Aufzeichnung (Verlag der Autoren).

Schauen Sie im Aufführungsvertrag nach, wer ihn ausgestellt hat. Diese Stelle ist auch für die Videoanfrage Ihr erster Ansprechpartner.

Wie formulieren Sie die Anfrage richtig?

Am besten kurz, schriftlich und mit allen Eckdaten, damit der Verlag ohne Rückfrage antworten kann. So gehen Sie vor:

  1. Früh anfragen: idealerweise gleich mit dem Antrag auf Aufführungsrechte, spätestens einige Wochen vor dem Termin.
  2. Eckdaten nennen: Stück, Autor:in, Verein, Aufführungsort, Termin, Zahl der Vorstellungen.
  3. Nutzungen einzeln aufzählen: die fünf Punkte von oben, jeweils mit Ihrer Absicht.
  4. Technik beschreiben: Mehrkamera-Aufzeichnung einer regulären Vorstellung, ohne Verkauf.
  5. Antwort schriftlich aufheben: E-Mail oder Vertrag gehören in die Vereinsunterlagen.

Ein kurzer Mustertext, den Sie an Ihr Stück anpassen können:

  • „Sehr geehrte Damen und Herren, unser Verein [Name] spielt [Stück] von [Autor:in] am [Datum] in [Ort], die Aufführungsrechte haben wir bei Ihnen erworben (Vertragsnummer [Nr.]).
  • Wir möchten eine reguläre Vorstellung mit mehreren Kameras aufzeichnen lassen und bitten um Ihre Zustimmung für folgende Nutzungen: [Archiv / Weitergabe an Mitwirkende / Trailer mit maximal X Minuten / Livestream / Veröffentlichung].
  • Die Aufzeichnung wird nicht verkauft. Bitte teilen Sie uns mit, ob dafür eine Gebühr anfällt. Vielen Dank, [Name, Funktion im Verein].“

Tipp: Schreiben Sie dazu, dass die Aufzeichnung nicht verkauft wird und nur dem Archiv und den Mitwirkenden dient, falls das zutrifft. Viele Verlage reagieren auf eine klar begrenzte Nutzung deutlich entgegenkommender als auf eine offene Anfrage.

Was gilt für Musik, die im Stück gespielt wird?

Für Musik im Stück brauchen Sie zusätzlich die Musikrechte, und die vergibt nicht der Theaterverlag. In Österreich ist für Video neben AKM und austro mechana auch das Synchronisationsrecht nötig, das Urheber:innen bzw. Musikverlage vergeben (Leitfaden Blasmusikverband). In Deutschland ist für nicht gewerbliche Uploads auf YouTube vieles über den GEMA-Vertrag der Plattform abgedeckt. Die Details stehen im Beitrag Konzertvideo veröffentlichen: AKM, GEMA und YouTube.

Praktisch heißt das: Je weniger fremde Musik im Video, desto einfacher die Freigabe. Eigene Kompositionen oder Musik, deren Rechte der Verein geklärt hat, sind für eine Veröffentlichung am unkompliziertesten.

Müssen auch Darsteller:innen und Publikum zustimmen?

Ja, zumindest informiert werden sollten alle, und für Veröffentlichungen ist eine schriftliche Einwilligung der Mitwirkenden der sichere Weg. Der MundArt-Verlag rät laut der Umfrage von 2016, vor einer YouTube-Veröffentlichung die schriftliche Einwilligung jedes Mitwirkenden einzuholen. Für Bayern hält das Landesamt für Datenschutzaufsicht fest, dass bei Kindern im Zweifel die Einwilligung der Sorgeberechtigten einzuholen ist (BayLDA FAQ).

Wie Sie Publikum und Ensemble sauber informieren, erklärt der Beitrag Bildrechte und Datenschutz bei Vereinsaufnahmen. Auch hier gilt: keine Rechtsberatung, im Einzelfall prüfen.

Was tun, wenn der Verlag die Aufzeichnung ablehnt?

Dann gibt es meist trotzdem einen Weg, nur eben einen kleineren. Mögliche Kompromisse:

  • Nur Archiv: Die Aufnahme bleibt im Verein und wird nicht weitergegeben.
  • Nur Ausschnitte: Ein kurzer Trailer statt des ganzen Stücks.
  • Nur Mitwirkende: Weitergabe ausschließlich an das Ensemble.
  • Anderes Stück: Bei der nächsten Produktion ein Stück wählen, dessen Verlag Aufzeichnungen erlaubt, oder eine Eigenproduktion.

Wer eine Aufführung später als Nachweis für einen Förderantrag braucht, sollte das schon bei der Stückwahl bedenken. Eine Archivaufnahme, die nur intern gezeigt wird, reicht dafür oft aus. Wie Aufnahmen als Nachweis eingesetzt werden, zeigt die Seite Videodokumentation für den Förderantrag.

Wie hilft Hybrid-Streaming bei der Rechtefrage?

Wir klären die Rechte nicht für Sie, aber wir richten die Aufzeichnung so ein, dass sie zur Freigabe passt. Erlaubt der Verlag nur ein Archiv, verzichten wir auf den Livestream. Ist ein Trailer erlaubt, schneiden wir ihn in der Nachbearbeitung auf die genehmigte Länge. Wie eine Theateraufzeichnung mit mehreren Kameras abläuft und was sie kostet, sehen Sie im Preisrechner. Beispiele aus unserer Arbeit, etwa die Aufzeichnung von „Wann ist Hier & Wo ist Jetzt?“ an der JKU Linz, finden Sie bei den Referenzen.

Quellen: Wilhelm Köhler Verlag, Rowohlt Theaterverlag, Verlag der Autoren, VBAT Bayerischer Theaterspiegel 2/2016, Drei Masken Verlag, Österreichischer Blasmusikverband, BayLDA

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Rechten bei Theateraufnahmen

In der Regel nicht. Die Aufführungsgenehmigung erlaubt das Spielen des Stücks, nicht das Aufzeichnen. Der Wilhelm Köhler Verlag schließt Film-, Fernseh- und Videorechte ausdrücklich aus, andere Verlage fragen die Aufzeichnung im Antrag mit ab. Fragen Sie deshalb immer schriftlich vor dem Termin beim Verlag an. Das ist keine Rechtsberatung, im Einzelfall entscheidet der Verlag.

Laut einer Verlagsumfrage im Bayerischen Theaterspiegel 2016 akzeptieren die meisten Verlage die Weitergabe an Mitwirkende, solange nichts verkauft wird. Die Umfrage ist älter und gilt nur als Tendenz. Nennen Sie die Weitergabe daher ausdrücklich in Ihrer Anfrage und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben, bevor Sie Links oder USB-Sticks verteilen.

Meist nicht ohne eigenen Vertrag. Ganze Stücke online lehnen viele Verlage ab, und der Köhler Verlag verlangt für YouTube einen Vertrag über Film- und Fernsehrechte. Kurze Ausschnitte sind eher möglich, beim Deutschen Theaterverlag laut Umfrage von 2016 bis etwa 5 Minuten. Klären Sie Länge und Plattform vorab mit dem Verlag, keine Rechtsberatung.

Das legt jeder Verlag selbst fest. Der Rowohlt Theaterverlag nennt für eine Videoaufzeichnung zu Archivzwecken mindestens 80 Euro plus Umsatzsteuer. Der Drei Masken Verlag verlangt laut Umfrage üblicherweise eine Pauschalgebühr, andere dulden Archivaufnahmen ohne Gebühr. Fragen Sie den Betrag mit der Anfrage ab, dann können Sie ihn im Budget der Produktion einplanen.

Ja, fragen Sie den Livestream gesondert an. Ein Stream macht die Aufführung über den Saal hinaus öffentlich und ist für Verlage eine andere Nutzung als ein Archiv. Sagen Sie dazu, ob der Stream frei zugänglich oder nur mit Ticket erreichbar ist und ob er danach online bleibt. Bei Musik im Stück kommen zusätzlich AKM oder GEMA ins Spiel.

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