Ratgeber · Konzert & Chor

Konzertvideo veröffentlichen: AKM, GEMA und YouTube erklärt

Das Konzert war ein Erfolg, jetzt soll das Video online. Doch sobald Musik im Spiel ist, stellen sich Fragen zu AKM, GEMA und YouTube. Hier finden Sie die Antworten, getrennt nach Österreich und Bayern, mit einer Checkliste für die Veröffentlichung.

Von Sebastian Frankenberger, Live-Regie bei Hybrid-Streaming · 6 Min. Lesezeit · Stand: Oktober 2026

Chornoten auf einem Notenpult
Foto: David Beale / Unsplash

Kurz gesagt

  • Frei zugängliche Konzertvideos auf YouTube sind in Österreich und Deutschland meist über Plattformverträge mit AKM bzw. GEMA abgedeckt.
  • Eigene Website, Vimeo und Zoom brauchen eine eigene Lizenz nach Online-Tarif.
  • Kostenpflichtiger Livestream (Ticket, Pflichtspende): GEMA-Livestreamlizenz bzw. Anfrage bei der AKM.
  • USB-Sticks oder DVDs: Bewilligung bzw. Meldung vor dem Kopieren.
  • Keine Rechtsberatung: im Einzelfall bei AKM oder GEMA prüfen.

Brauchen Sie für ein Konzertvideo auf YouTube eine eigene AKM- oder GEMA-Lizenz?

Für ein frei zugängliches Konzertvideo auf YouTube brauchen Vereine in der Regel keine eigene Lizenz, weil die Plattform selbst Verträge mit den Verwertungsgesellschaften hat. In Österreich bestehen laut Leitfaden des Blasmusikverbands Rahmenvereinbarungen von AKM und austro mechana mit YouTube, SoundCloud und Twitch. In Deutschland hat YouTube seit 1. November 2016 einen Lizenzvertrag mit der GEMA und zahlt direkt.

Ganz so einfach ist es trotzdem nicht. Sobald Sie das Video auf der eigenen Website zeigen, Tickets für den Stream verkaufen oder USB-Sticks an Mitglieder verteilen, gelten andere Regeln. Und es gibt ein Recht, das gar nicht bei AKM oder GEMA liegt. Dieser Beitrag sortiert das für Chöre, Musikvereine und Kulturvereine in Österreich und Bayern.

Welche Rechte stecken in einem Konzertvideo?

In einem Konzertvideo stecken mehrere Rechte gleichzeitig, und nicht alle vergibt dieselbe Stelle. Für die Online-Nutzung in Österreich nennt der Blasmusik-Leitfaden drei Bausteine:

  • Vervielfältigung (§ 15 UrhG): Die Musik wird auf einen Datenträger oder Server kopiert.
  • Zurverfügungstellung (§ 18a UrhG): Das Video ist online abrufbar, wann immer jemand will.
  • Synchronisation bzw. Herstellungsrecht: Musik wird mit Bild verbunden. Dieses Recht vergibt nicht die AKM, sondern der Urheber oder der Musikverlag.

Für Sie heißt das: Die Plattformverträge decken einen Teil ab, aber nicht automatisch alles. Bei der GEMA ist das Synchronisationsrecht für private, nicht gewerbliche Uploads auf YouTube mit abgedeckt. Für gewerbliche Nutzung vergibt die GEMA keine Sync-Rechte für Plattformen.

Was gilt in Österreich bei der AKM?

In Österreich ist entscheidend, wo das Video erscheint. Die folgende Übersicht fasst den Leitfaden des Blasmusikverbands und die Tarife der AKM zusammen:

VeröffentlichungMusikrechte laut QuellenWas Sie tun
YouTube, SoundCloud, TwitchRahmenvereinbarung mit AKM/austro mechana, keine gesonderte LizenzProgramm dokumentieren, Plattformregeln beachten
Facebook, Instagramüber die GEMA geregelt, keine gesonderte Lizenzwie bei YouTube
Eigene Website, Vimeo, ZoomLizenz nach Livestream- bzw. Online-Tarif nötigvor der Veröffentlichung bei der AKM anfragen
DVD oder USB-StickBewilligung der austro mechana vor der Vervielfältigungvor dem Kopieren beantragen, sonst droht doppeltes Entgelt (§ 87 UrhG)

Der Leitfaden stammt aus dem Oktober 2020. Tarife und Verträge ändern sich, deshalb lohnt vor jeder größeren Veröffentlichung ein kurzer Blick auf die aktuelle Lage bei der AKM.

Was gilt in Bayern und Deutschland bei der GEMA?

In Deutschland ist ein frei zugängliches Konzertvideo auf YouTube für private, nicht gewerbliche Uploader:innen über den Vertrag zwischen YouTube und GEMA abgedeckt. Daneben gibt es drei Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden:

  1. Kostenpflichtiger Livestream: Verlangen Sie ein Ticket oder eine Pflichtspende, braucht es eine GEMA-Livestreamlizenz. Ein frei zugänglicher Stream ist über die Plattformverträge abgedeckt.
  2. Eigene Website: Für Musik-Streaming auf der eigenen Seite nennt die GEMA den Tarif VR-OD 10.
  3. Konzert-DVD oder Datenträger: Hier gilt der Tarif VR-T-H 3 für Musikvideos einschließlich Konzertvideos, mit Herstellungsmeldung vorab.

Offen bleibt oft, ob ein Verein im Sinne der GEMA „privat“ handelt. Das hängt laut GEMA-Definition von gewerblichem Handeln und Einnahmen ab. Ein Chor, der Eintritt verlangt, Sponsoren einblendet oder Videos verkauft, sollte das im Zweifel direkt bei der GEMA klären.

Macht es einen Unterschied, ob Sie live streamen oder das Video später hochladen?

Ja, rechtlich sind Livestream und Video zum Nachsehen zwei verschiedene Nutzungen. In Deutschland wird ein Livestream, bei dem Zuseher:innen den Zeitpunkt nicht selbst wählen, als Senden (§ 20 UrhG) eingeordnet, der spätere Abruf als öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). In Österreich ist der Online-Abruf eine Zurverfügungstellung nach § 18a UrhG.

Praktisch bedeutet das: Wenn Sie ein Konzert live übertragen und die Aufzeichnung danach im Kanal stehen lassen, nutzen Sie die Musik zweimal. Auf YouTube ist beides über den Plattformvertrag geregelt. Auf der eigenen Website oder bei Vimeo sollten Sie bei der Anfrage an AKM oder GEMA beide Varianten nennen. Nennen Sie bei der Anfrage auch, ob der Stream frei zugänglich ist.

Warum kann ein Video trotz Lizenz gesperrt werden?

Weil die Plattform eigene Nutzungsbedingungen hat, die unabhängig von der Musiklizenz gelten. Der Leitfaden der SPORTUNION weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz AKM-Lizenz Sperren durch Plattform-AGB möglich sind.

Reagieren Sie in so einem Fall sachlich über das Widerspruchsverfahren der Plattform und belegen Sie, dass es sich um Ihre eigene Live-Aufführung handelt. Dafür ist die Programmliste mit Werken, Komponist:innen und Arrangeur:innen besonders wertvoll. Hilft das nicht weiter, fragen Sie bei AKM oder GEMA nach.

Tipp: Legen Sie die Programmliste, die Sie ohnehin für die AKM- oder GEMA-Meldung des Konzerts brauchen, gleich als PDF zum Video ab. Bei einer Sperre oder Rückfrage haben Sie alle Angaben sofort griffbereit.

Welche Schritte sollten Sie vor der Veröffentlichung erledigen?

Mit sieben Schritten sind Sie bei den meisten Vereinskonzerten auf der sicheren Seite:

  1. Kanal festlegen: YouTube, eigene Website, Vimeo oder Datenträger. Davon hängt alles Weitere ab.
  2. Programmliste erstellen: Titel, Komponist:in, Textdichter:in, Arrangement, Verlag.
  3. Eintritt oder Pflichtspende für den Stream? Dann in Deutschland GEMA-Livestreamlizenz einplanen, in Österreich bei der AKM anfragen.
  4. Website oder Vimeo? Lizenz nach Online-Tarif bei AKM bzw. VR-OD 10 bei der GEMA anfragen.
  5. Kopien für Mitglieder? Vor dem Kopieren Bewilligung der austro mechana bzw. Herstellungsmeldung bei der GEMA.
  6. Synchronisationsrecht prüfen: Bei gewerblicher Nutzung oder Werbung mit dem Video beim Musikverlag nachfragen.
  7. Mitwirkende und Publikum informieren: Die Bildrechte sind ein eigenes Thema, siehe Bildrechte und Datenschutz bei Vereinsaufnahmen.

Wenn Sie bei Schritt 1 noch schwanken, hilft der Vergleich YouTube, Vimeo oder eigene Website. Für viele Chöre ist YouTube aus rechtlicher Sicht der einfachste Weg.

Was übernimmt der Dienstleister, was bleibt beim Verein?

Die Musikrechte bleiben immer beim Verein als Veranstalter und Veröffentlicher, auch wenn ein Dienstleister filmt. Wir bei Hybrid-Streaming zeichnen Ihr Konzert mit mehreren Kameras und Live-Schnitt auf, streamen auf Wunsch live auf Ihren Kanal und liefern die fertige Aufnahme meist noch am selben Abend. Welche Lizenz Sie für welchen Kanal brauchen, klären Sie mit AKM oder GEMA, wir helfen gern mit der Programmliste und technischen Angaben.

Ein Beispiel aus unserer Preisliste: Ein Chorkonzert von 2,5 Stunden kostet im Grundpaket 750 € plus 120 € für die angefangene dritte Stunde. Mit Tontechnik (200 €) für einen sauberen Chorklang sind es 1.070 €, dazu die Anfahrt mit 0,42 € je km für Hin- und Rückweg. Wer die Rohdateien auf USB-Stick (50 €) möchte, bekommt sie für das Vereinsarchiv. Sobald Sie davon Kopien an Mitglieder weitergeben, gilt der Abschnitt zu DVD und USB oben.

Wie die Aufnahme auch klanglich überzeugt, steht im Beitrag Chorkonzert aufnehmen: so klingt die Aufnahme wie im Saal. Alle Leistungen für Musik finden Sie unter Konzert und Chor aufnehmen lassen, Ihren Preis berechnen Sie im Preisrechner.

Ist dieser Überblick eine Rechtsberatung?

Nein, dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung auf Basis öffentlich zugänglicher Leitfäden und Tarifinformationen. Tarife, Plattformverträge und Einzelfälle unterscheiden sich. Prüfen Sie im Einzelfall bei der AKM (Österreich) oder der GEMA (Deutschland), was für Ihr Konzert gilt, und fragen Sie bei Arrangements und Werbenutzung zusätzlich beim Musikverlag nach.

Quellen: Blasmusikverband, Streaming im Internet (Okt. 2020), SPORTUNION Leitfaden Digitale Vereinsinhalte, AKM Tarife Audioproduktion, AKM Tarif MM, GEMA Hilfe YouTube, GEMA Herstellungsrecht Social Media, GEMA kostenpflichtiger Livestream, GEMA Website-Streaming, GEMA Tarif VR-T-H 3, Spindler, Festschrift Weber.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Konzertvideos, AKM und GEMA

Für frei zugängliche Videos auf YouTube nennt der Leitfaden des Blasmusikverbands keine gesonderte Lizenz, weil AKM und austro mechana eine Rahmenvereinbarung mit YouTube haben. Das Konzert selbst melden Sie wie gewohnt. Anders ist es bei der eigenen Website, Vimeo oder Datenträgern. Keine Rechtsberatung: Prüfen Sie im Einzelfall bei der AKM, ob Ihr Fall abgedeckt ist.

Ja, aber dann ändern sich die Musikrechte. Für einen kostenpflichtigen Livestream mit Ticket oder Pflichtspende verlangt die GEMA eine eigene Livestreamlizenz, ein frei zugänglicher Stream ist über die Plattformverträge abgedeckt. In Österreich fragen Sie bei der AKM nach dem passenden Tarif. Planen Sie die Lizenz in die Kalkulation ein, bevor Sie den Ticketpreis festlegen.

Dann vervielfältigen Sie Musik auf Datenträgern. In Österreich brauchen Sie dafür vor dem Kopieren eine Bewilligung der austro mechana, sonst kann laut AKM-Tarifinformation doppeltes Entgelt fällig werden. In Deutschland gilt für Konzertvideos auf Datenträgern der GEMA-Tarif VR-T-H 3 mit Herstellungsmeldung vorab. Klären Sie die Stückzahl daher vor der Bestellung.

Plattformen haben eigene Nutzungsbedingungen, die neben der Musiklizenz gelten. Der Leitfaden der SPORTUNION weist darauf hin, dass Sperren trotz AKM-Lizenz möglich sind. Halten Sie die Programmliste mit Werken und Komponist:innen bereit und legen Sie mit dieser Begründung Widerspruch ein. Bleibt die Sperre bestehen, hilft eine Rückfrage bei AKM oder GEMA.

Das hängt laut GEMA-Definition davon ab, ob der Verein gewerblich handelt und Einnahmen erzielt. Ein Verein ohne Einnahmen aus dem Video ist anders zu bewerten als einer, der Werbung einblendet oder Aufnahmen verkauft. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Fragen Sie im Zweifel direkt bei der GEMA nach und lassen Sie sich die Einordnung schriftlich bestätigen.

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