Ratgeber · Förderung

EU-Projekte dokumentieren: Publizität bei Interreg und LEADER

EU-Förderung bringt Geld und Pflichten: Wer bei Interreg oder LEADER gefördert wird, muss das sichtbar machen. Ein Video ist dafür kein Muss, aber oft der einfachste Weg. Hier lesen Sie, was die Regeln verlangen und wie Sie Projekttagungen so dokumentieren, dass die Prüfung keine Fragen offen lässt.

Von Sebastian Frankenberger, Live-Regie bei Hybrid-Streaming · 6 Min. Lesezeit · Stand: Oktober 2026

Standbild aus der Aufzeichnung der Tagung zum EU-Projekt Transdanube in der Tabakfabrik Linz
Standbild aus unserer Aufzeichnung der Transdanube-Tagung in der Tabakfabrik Linz

Kurz gesagt

  • Eine Videopflicht gibt es bei Interreg und LEADER nicht, wohl aber die Pflicht, die EU-Förderung sichtbar zu machen.
  • Bei Interreg drohen bei Verstößen Kürzungen (Art. 36 VO 2021/1059).
  • LEADER Bayern nennt YouTube ausdrücklich, Nachweis per Screenshot.
  • Ein Video mit eingeblendeten Logos und Förderhinweis erfüllt mehrere Pflichten zugleich.
  • Ganztägige hybride Projekttagung bei Hybrid-Streaming: rund 1.900 € Endpreis inklusive Ton und Branding.

Muss ein Interreg- oder LEADER-Projekt ein Video produzieren?

Nein, eine Pflicht zur Videodokumentation gibt es weder bei Interreg noch bei LEADER. Verpflichtend ist, die EU-Förderung sichtbar zu machen. Ein Video ist dafür ein naheliegendes Werkzeug, weil es Logos, Förderhinweis und Projektinhalt in einem Format zusammenbringt, das sich auf Website und Social Media teilen lässt.

Bei Interreg verpflichtet Art. 36 der Verordnung (EU) 2021/1059 jeden Projektpartner, die Förderung sichtbar zu machen. Für Kleinprojektefonds gilt Art. 36 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 50 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2021/1060. Der Publizitätsleitfaden des Programms Österreich-Tschechien weist darauf hin, dass bei Verstößen Kürzungen drohen. Die konkreten Vorgaben Ihres Programms stehen im jeweiligen Leitfaden.

Was verlangt LEADER in Bayern an Sichtbarkeit?

Das Merkblatt des bayerischen Landwirtschaftsministeriums ist Teil des Förderbescheids und regelt die Sichtbarkeit sehr konkret. Laut Merkblatt (Stand November 2024) gilt:

  • Hat der Verein eine Website oder Social-Media-Seite, muss er dort über das Vorhaben und die Förderung durch EU und Freistaat informieren. YouTube, Instagram und Facebook sind ausdrücklich genannt.
  • Der Nachweis erfolgt per Screenshot.
  • Ab 10.000 € öffentlicher Förderung ist eine Erläuterungstafel mindestens in DIN A3 nötig.
  • Kommunikationsmaterial braucht einen Förderhinweis.

In Oberösterreich verlangen die Publizitätsvorgaben für LEADER Logos von Bund, Land, LEADER und EU auf Publikationen und Plakaten sowie eine Projektbeschreibung mit Links auf Websites. LEADER läuft in Österreich in der Periode 2023 bis 2027 in 83 Regionen, eingereicht wird über die Lokale Aktionsgruppe.

Wie erfüllt ein Video die Publizitätspflichten?

Indem es jede Pflicht an einer konkreten Stelle im Bild oder in der Beschreibung abbildet. Die folgende Übersicht ist eine Einordnung, keine Vorgabe der Programme. Ob Ihre Umsetzung genügt, bestätigt Ihre LAG oder das Programmsekretariat.

PflichtUmsetzung im VideoNachweis
Förderhinweis auf KommunikationsmaterialLogos und Förderhinweis als Einblendung am Anfang und im AbspannStandbild mit Logos
Information auf Website oder Social MediaVideo auf YouTube mit Projektbeschreibung und Förderhinweis im BeschreibungstextScreenshot der Videoseite
Projektbeschreibung mit Links (LEADER OÖ)Video auf der Projektseite eingebettet, Links zu Programm und PartnernScreenshot der Website
Sichtbarkeit bei VeranstaltungenBauchbinden mit Namen und Projektlogo bei Vorträgen; Tafel oder Roll-up im BildAufzeichnung der Veranstaltung

Tipp: Lassen Sie sich vor dem Termin die aktuellen Logo-Dateien und den genauen Wortlaut des Förderhinweises von Ihrer LAG oder vom Lead Partner geben. Mit der Option Branding und Bauchbinden (150 €) blenden wir beides während der Live-Regie ein, sodass die Aufzeichnung ohne Nachbearbeitung den Vorgaben entspricht.

Wie dokumentiert man eine grenzüberschreitende Projekttagung?

Am besten hybrid: aufgezeichnet für die Dokumentation und gleichzeitig gestreamt für Partner, die nicht anreisen können. Gerade bei Interreg Bayern-Österreich sitzen Partner oft auf beiden Seiten der Grenze, bei Interreg Danube in mehreren Ländern. Ein Livestream oder eine Zuschaltung über Zoom spart Reisen und erweitert den Kreis der Beteiligten.

So gehen Sie vor:

  1. Programm festlegen: Welche Teile werden gestreamt, welche nur aufgezeichnet, welche gar nicht (etwa interne Partnerrunden)?
  2. Bandbreite klären: YouTube empfiehlt für 1080p mit 30 Bildern pro Sekunde 14 Mbit/s Upload, mindestens 5 Mbit/s; ein Zoom-Meeting in 1080p braucht rund 3,8 Mbit/s. Hybrid-Streaming bringt ein eigenes 5G-Netzwerk mit, das unabhängig vom WLAN des Hauses arbeitet.
  3. Ton planen: Bei Podien und Diskussionen braucht jede Sprecherin und jeder Sprecher ein Mikrofon, sonst hören Online-Teilnehmende nur Saalhall. Die Option Tontechnik deckt Verkabelung der Sprecher:innen und bis zu vier weitere Mikrofone ab.
  4. Sprachen bedenken: Bei mehrsprachigen Tagungen kündigen Sie im Programm an, in welcher Sprache welcher Beitrag läuft.
  5. Einwilligungen einholen: Referent:innen stimmen der Aufzeichnung und Veröffentlichung schriftlich zu, das Publikum wird vorab informiert.

Ein Beispiel aus unserer Arbeit ist die Tagung zum EU-Projekt INTERREG Transdanube Travel Stories in der Tabakfabrik Linz, aus deren Aufzeichnung das Bild zu diesem Beitrag stammt. Weitere Projekte sehen Sie bei den Referenzen, mehr zur Technik auf der Seite Hybride Konferenzen und im Ratgeber Hybride Tagung: 10 Best Practices.

Was kostet die Dokumentation einer ganztägigen Projekttagung?

Bei Hybrid-Streaming kostet eine Tagung von acht Stunden mit Förderhinweis und Tontechnik rund 1.800 bis 1.900 €, je nach Anfahrt. Ein Rechenbeispiel mit angenommenen 100 km einfacher Strecke:

PostenBetrag
Grundpaket bis 2 Stunden, mit Live-Schnitt, Aufzeichnung und Livestream750,00 €
6 weitere angefangene Stunden × 120 €720,00 €
Tontechnik für Podium und Fragen aus dem Saal200,00 €
Branding und Bauchbinden mit EU-Förderhinweis150,00 €
Anfahrt 100 km × 2 × 0,42 €84,00 €
Summe1.904,00 €

Das sind Endpreise, Hybrid-Streaming verrechnet als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer. Zur Einordnung: Ein Wiener Anbieter nennt für Livestream und Aufzeichnung mit zwei Kameras und Live-Regie bis acht Stunden 2.480 Euro netto (Medienwerk). Das Portal Fixando gibt als Durchschnitt für Livestreaming in Bayern 4.227 Euro an (Fixando). Ihren Betrag berechnen Sie im Preisrechner.

Ob die Kosten im Projektbudget förderfähig sind und unter welcher Kostenkategorie sie laufen, klären Sie mit dem Lead Partner, der LAG oder dem Programmsekretariat. Allgemeine Hinweise zum Einplanen in den Antrag finden Sie im Beitrag Videodokumentation fördern.

Wie nutzen Sie die Aufzeichnung nach der Tagung weiter?

Eine gute Tagungsaufzeichnung arbeitet für das Projekt weiter, lange nachdem der Saal leer ist. Weil sie bei Live-Schnitt meist am selben Abend fertig ist, kann sie schon am nächsten Tag online stehen, solange das Thema noch frisch ist.

  • Einzelne Vorträge: Teilen Sie die Gesamtaufzeichnung in Kapitel oder eigene Videos je Vortrag. Partner verlinken dann genau den Beitrag ihrer Organisation auf ihrer Website, was wiederum die Sichtbarkeitspflicht jedes Partners unterstützt.
  • Projektbericht: Standbilder mit Logos und Saalansicht belegen die Veranstaltung im Zwischen- oder Endbericht.
  • Folgeantrag: Ein Mitschnitt zeigt Gutachter:innen, dass das Konsortium Ergebnisse öffentlich macht.
  • Rohdateien: Mit den Rohdateien aller Kameras auf USB-Stick (50 €) kann das Projektteam später selbst Ausschnitte für Social Media schneiden.

Klären Sie dabei, wie lange die Videos online bleiben sollen. Ein Projekt endet, die Website des Projekts verschwindet oft mit ihm. Legen Sie fest, welcher Partner die Videos nach Projektende weiter hostet.

Was gehört in die Publizitäts-Checkliste für das Projektvideo?

Alles, was die Prüfstelle später sehen will, sollte schon beim Dreh feststehen. Haken Sie vor dem Termin ab:

  • Aktuelle Logos von EU, Programm, Bund, Land oder Freistaat als Datei vorhanden
  • Wortlaut des Förderhinweises vom Programm übernommen
  • Einblendung am Anfang und im Abspann vorgesehen
  • Beschreibungstext für YouTube mit Projektname, Förderhinweis und Link zur Projektseite vorbereitet
  • Erläuterungstafel oder Roll-up im Saal so platziert, dass eine Kamera sie erfasst
  • Zustimmung der Referent:innen und Information des Publikums eingeholt
  • Zuständigkeit im Projekt geklärt: Wer lädt hoch, wer macht den Screenshot, wer legt ihn ab?

Wie Sie die fertige Aufzeichnung in den Projektbericht einbauen, beschreibt der Beitrag Endbericht und Verwendungsnachweis. Speziell für Förderprojekte gibt es außerdem unsere Seite Videodokumentation für den Förderantrag.

Quellen: Interreg AT-CZ Publizitätsleitfaden, Art. 50 VO (EU) 2021/1060, StMELF Merkblatt Sichtbarkeit LEADER, Land OÖ Publizitätsmaßnahmen LEADER, NÖ LEADER 2023 bis 2027, BayernPortal LEADER, Interreg Bayern-Österreich, Interreg Danube, YouTube Hilfe Encoder-Einstellungen, Zoom Bandbreite, Medienwerk, Fixando.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Publizität und Video in EU-Projekten

Nein. Die Verordnung verlangt, dass jeder Partner die EU-Förderung sichtbar macht, schreibt aber kein bestimmtes Medium vor. Ein Video mit Förderhinweis, veröffentlicht auf Website oder YouTube, ist ein naheliegender Weg, diese Pflicht zu erfüllen. Welche Form Ihr Programm konkret erwartet, steht im Publizitätsleitfaden oder lässt sich beim Programmsekretariat erfragen.

Es kann ein wichtiger Baustein sein. Das Merkblatt nennt YouTube ausdrücklich als Social-Media-Seite, auf der über Vorhaben und Förderung informiert werden muss, nachgewiesen per Screenshot. Daneben gelten weitere Pflichten, etwa eine Erläuterungstafel ab 10.000 € öffentlicher Förderung und der Förderhinweis auf Kommunikationsmaterial. Ob Ihre Umsetzung genügt, bestätigt die LAG.

Bei Interreg drohen laut Publizitätsleitfaden Kürzungen der Förderung. Auch bei LEADER ist die Sichtbarkeit Teil des Bescheids. Ein fehlender Hinweis im Video lässt sich zwar in der Nachbearbeitung ergänzen, das kostet aber Zeit und Geld. Sicherer ist es, Logos und Förderhinweis schon bei der Live-Regie einzublenden.

Ja. Bei einer hybriden Tagung wird das Saalgeschehen live geschnitten und gestreamt, Partner können über YouTube zusehen oder über Zoom zugeschaltet werden. Wichtig ist guter Ton für alle Sprecher:innen und eine stabile Verbindung. Hybrid-Streaming bringt dafür ein eigenes 5G-Netzwerk mit, damit der Stream nicht vom WLAN des Hauses abhängt.

Das hängt vom Programm, vom Projektbudget und von der Kostenkategorie ab. Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Klären Sie mit dem Lead Partner, der LAG oder dem Programmsekretariat, ob und wo die Dokumentation im Budget stehen kann. Am besten planen Sie sie schon in der Projektskizze ein.

Kontakt

Projekttagung sichtbar machen

Nennen Sie uns Datum, Ort und Programm Ihrer Tagung. Wir planen Livestream, Aufzeichnung und Förderhinweis so, dass Ihr Projekt die Publizitätspflichten erfüllt.