EU-Förderung bringt Geld und Pflichten: Wer bei Interreg oder LEADER gefördert wird, muss das sichtbar machen. Ein Video ist dafür kein Muss, aber oft der einfachste Weg. Hier lesen Sie, was die Regeln verlangen und wie Sie Projekttagungen so dokumentieren, dass die Prüfung keine Fragen offen lässt.
Von Sebastian Frankenberger, Live-Regie bei Hybrid-Streaming · 6 Min. Lesezeit · Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt
Nein, eine Pflicht zur Videodokumentation gibt es weder bei Interreg noch bei LEADER. Verpflichtend ist, die EU-Förderung sichtbar zu machen. Ein Video ist dafür ein naheliegendes Werkzeug, weil es Logos, Förderhinweis und Projektinhalt in einem Format zusammenbringt, das sich auf Website und Social Media teilen lässt.
Bei Interreg verpflichtet Art. 36 der Verordnung (EU) 2021/1059 jeden Projektpartner, die Förderung sichtbar zu machen. Für Kleinprojektefonds gilt Art. 36 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 50 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2021/1060. Der Publizitätsleitfaden des Programms Österreich-Tschechien weist darauf hin, dass bei Verstößen Kürzungen drohen. Die konkreten Vorgaben Ihres Programms stehen im jeweiligen Leitfaden.
Das Merkblatt des bayerischen Landwirtschaftsministeriums ist Teil des Förderbescheids und regelt die Sichtbarkeit sehr konkret. Laut Merkblatt (Stand November 2024) gilt:
In Oberösterreich verlangen die Publizitätsvorgaben für LEADER Logos von Bund, Land, LEADER und EU auf Publikationen und Plakaten sowie eine Projektbeschreibung mit Links auf Websites. LEADER läuft in Österreich in der Periode 2023 bis 2027 in 83 Regionen, eingereicht wird über die Lokale Aktionsgruppe.
Indem es jede Pflicht an einer konkreten Stelle im Bild oder in der Beschreibung abbildet. Die folgende Übersicht ist eine Einordnung, keine Vorgabe der Programme. Ob Ihre Umsetzung genügt, bestätigt Ihre LAG oder das Programmsekretariat.
| Pflicht | Umsetzung im Video | Nachweis |
|---|---|---|
| Förderhinweis auf Kommunikationsmaterial | Logos und Förderhinweis als Einblendung am Anfang und im Abspann | Standbild mit Logos |
| Information auf Website oder Social Media | Video auf YouTube mit Projektbeschreibung und Förderhinweis im Beschreibungstext | Screenshot der Videoseite |
| Projektbeschreibung mit Links (LEADER OÖ) | Video auf der Projektseite eingebettet, Links zu Programm und Partnern | Screenshot der Website |
| Sichtbarkeit bei Veranstaltungen | Bauchbinden mit Namen und Projektlogo bei Vorträgen; Tafel oder Roll-up im Bild | Aufzeichnung der Veranstaltung |
Tipp: Lassen Sie sich vor dem Termin die aktuellen Logo-Dateien und den genauen Wortlaut des Förderhinweises von Ihrer LAG oder vom Lead Partner geben. Mit der Option Branding und Bauchbinden (150 €) blenden wir beides während der Live-Regie ein, sodass die Aufzeichnung ohne Nachbearbeitung den Vorgaben entspricht.
Am besten hybrid: aufgezeichnet für die Dokumentation und gleichzeitig gestreamt für Partner, die nicht anreisen können. Gerade bei Interreg Bayern-Österreich sitzen Partner oft auf beiden Seiten der Grenze, bei Interreg Danube in mehreren Ländern. Ein Livestream oder eine Zuschaltung über Zoom spart Reisen und erweitert den Kreis der Beteiligten.
So gehen Sie vor:
Ein Beispiel aus unserer Arbeit ist die Tagung zum EU-Projekt INTERREG Transdanube Travel Stories in der Tabakfabrik Linz, aus deren Aufzeichnung das Bild zu diesem Beitrag stammt. Weitere Projekte sehen Sie bei den Referenzen, mehr zur Technik auf der Seite Hybride Konferenzen und im Ratgeber Hybride Tagung: 10 Best Practices.
Bei Hybrid-Streaming kostet eine Tagung von acht Stunden mit Förderhinweis und Tontechnik rund 1.800 bis 1.900 €, je nach Anfahrt. Ein Rechenbeispiel mit angenommenen 100 km einfacher Strecke:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Grundpaket bis 2 Stunden, mit Live-Schnitt, Aufzeichnung und Livestream | 750,00 € |
| 6 weitere angefangene Stunden × 120 € | 720,00 € |
| Tontechnik für Podium und Fragen aus dem Saal | 200,00 € |
| Branding und Bauchbinden mit EU-Förderhinweis | 150,00 € |
| Anfahrt 100 km × 2 × 0,42 € | 84,00 € |
| Summe | 1.904,00 € |
Das sind Endpreise, Hybrid-Streaming verrechnet als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer. Zur Einordnung: Ein Wiener Anbieter nennt für Livestream und Aufzeichnung mit zwei Kameras und Live-Regie bis acht Stunden 2.480 Euro netto (Medienwerk). Das Portal Fixando gibt als Durchschnitt für Livestreaming in Bayern 4.227 Euro an (Fixando). Ihren Betrag berechnen Sie im Preisrechner.
Ob die Kosten im Projektbudget förderfähig sind und unter welcher Kostenkategorie sie laufen, klären Sie mit dem Lead Partner, der LAG oder dem Programmsekretariat. Allgemeine Hinweise zum Einplanen in den Antrag finden Sie im Beitrag Videodokumentation fördern.
Eine gute Tagungsaufzeichnung arbeitet für das Projekt weiter, lange nachdem der Saal leer ist. Weil sie bei Live-Schnitt meist am selben Abend fertig ist, kann sie schon am nächsten Tag online stehen, solange das Thema noch frisch ist.
Klären Sie dabei, wie lange die Videos online bleiben sollen. Ein Projekt endet, die Website des Projekts verschwindet oft mit ihm. Legen Sie fest, welcher Partner die Videos nach Projektende weiter hostet.
Alles, was die Prüfstelle später sehen will, sollte schon beim Dreh feststehen. Haken Sie vor dem Termin ab:
Wie Sie die fertige Aufzeichnung in den Projektbericht einbauen, beschreibt der Beitrag Endbericht und Verwendungsnachweis. Speziell für Förderprojekte gibt es außerdem unsere Seite Videodokumentation für den Förderantrag.
Quellen: Interreg AT-CZ Publizitätsleitfaden, Art. 50 VO (EU) 2021/1060, StMELF Merkblatt Sichtbarkeit LEADER, Land OÖ Publizitätsmaßnahmen LEADER, NÖ LEADER 2023 bis 2027, BayernPortal LEADER, Interreg Bayern-Österreich, Interreg Danube, YouTube Hilfe Encoder-Einstellungen, Zoom Bandbreite, Medienwerk, Fixando.
Nein. Die Verordnung verlangt, dass jeder Partner die EU-Förderung sichtbar macht, schreibt aber kein bestimmtes Medium vor. Ein Video mit Förderhinweis, veröffentlicht auf Website oder YouTube, ist ein naheliegender Weg, diese Pflicht zu erfüllen. Welche Form Ihr Programm konkret erwartet, steht im Publizitätsleitfaden oder lässt sich beim Programmsekretariat erfragen.
Es kann ein wichtiger Baustein sein. Das Merkblatt nennt YouTube ausdrücklich als Social-Media-Seite, auf der über Vorhaben und Förderung informiert werden muss, nachgewiesen per Screenshot. Daneben gelten weitere Pflichten, etwa eine Erläuterungstafel ab 10.000 € öffentlicher Förderung und der Förderhinweis auf Kommunikationsmaterial. Ob Ihre Umsetzung genügt, bestätigt die LAG.
Bei Interreg drohen laut Publizitätsleitfaden Kürzungen der Förderung. Auch bei LEADER ist die Sichtbarkeit Teil des Bescheids. Ein fehlender Hinweis im Video lässt sich zwar in der Nachbearbeitung ergänzen, das kostet aber Zeit und Geld. Sicherer ist es, Logos und Förderhinweis schon bei der Live-Regie einzublenden.
Ja. Bei einer hybriden Tagung wird das Saalgeschehen live geschnitten und gestreamt, Partner können über YouTube zusehen oder über Zoom zugeschaltet werden. Wichtig ist guter Ton für alle Sprecher:innen und eine stabile Verbindung. Hybrid-Streaming bringt dafür ein eigenes 5G-Netzwerk mit, damit der Stream nicht vom WLAN des Hauses abhängt.
Das hängt vom Programm, vom Projektbudget und von der Kostenkategorie ab. Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Klären Sie mit dem Lead Partner, der LAG oder dem Programmsekretariat, ob und wo die Dokumentation im Budget stehen kann. Am besten planen Sie sie schon in der Projektskizze ein.
Nennen Sie uns Datum, Ort und Programm Ihrer Tagung. Wir planen Livestream, Aufzeichnung und Förderhinweis so, dass Ihr Projekt die Publizitätspflichten erfüllt.

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